herw hat geschrieben:Bei der Forschung habe ich auch ein „und” ergänzt. Da ich sie noch nie gespielt habe: wenn ich also die Karte Gold nenne und drei Gold ablege, darf ich dann auch alle drei auf den Nachziehstapel legen?... oder muss man deutlich in einer Regel festlegen, dass man nur eine Karte oben auf legen darf?
Hmm. Interessante Frage. Selbst nach dreimal drüberlesen bin ich nicht ganz sicher. In Orientierung an anderen Karten sehe ich das eher singulär.
Aber es lässt sich – je nach Wunsch – eindeutig machen:
Wenn du in diesem Zug eine (1) Karte mit diesem Namen ablegst, darfst du sie auf deinen Nachziehstapel legen.
Du darfst einmal in diesem Zug eine genannte Karte auf deinen Nachziehstapel legen, statt sie abzulegen.
oder wenn vielfach erlaubt sein soll
In diesem Zug darfst du Karten jenes Namens auf deinen Nachziehstapel legen, statt sie abzulegen.
Es gibt aber ein anderes Problem: Da es Ereignis ist, ist ja klar, dass zurücklegen normalerweise nur in der Aufräumphase passieren kann. Im Moment ist die Formulierung so, dass alle Karten betroffen sein können, auch die auf der Hand. Aber rein rechtlich muss man letzere ja nicht vorzeigen. Man könnte zwar Gold sagen, aber stattdessen einen ungespielten Kerkermeister zurücklegen. Entweder muss man also ein "aufdecken" reinschreiben, oder ein "aus dem Spiel ablegst" reinnehmen:
Du darfst einmal in diesem Zug eine genannte Karte aufdeckend auf deinen Nachziehstapel legen, statt sie abzulegen.
Du darfst einmal in diesem Zug eine genannte Karte auf deinen Nachziehstapel legen, statt sie aus dem Spiel abzulegen.
herw hat geschrieben:Gemblo hat geschrieben:Räuberei: du brauchst das "vom Beutestapel" nicht mehr
ok, oben geändert, obwohl ich einen Augenblick überlegt habe, ob die beute nicht auch woanders liegen könnte?
Sie kann. Aber in der grossen 2nd Ed Errata hat Donald festgelegt, dass Nehmen
benannter Karten vom jeweiligen Stapel – egal ob Vorrat oder nicht – erfolgt.
Wissenschaft ist der neueste Stand bewiesener Irrtümer.