Verwendung von Schuldenmarkern nach dem Ersten Kauf

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edwardsjethro
Gärtner|in
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Verwendung von Schuldenmarkern nach dem Ersten Kauf

Beitrag von edwardsjethro »

Hallo,
Sobald ich den ersten Kauf tätige, darf ich keine weiteren Geldkarten oder Münzen einsetzten.
Wie ist das aber, wenn ich beim ersten Kauf einen Schuldenmarker erhalte, z.B. durch das Ereignis Steuer.
Muss ich vor dem 2. Kauf die Schulden verrechnen oder gilt das erst im nächsten Zug?
voller Koffer
Legionär
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Registriert: Mo 19. Sep 2016, 10:53
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Re: Verwendung von Schuldenmarkern nach dem Ersten Kauf

Beitrag von voller Koffer »

Muss etwas ausführlicher antworten:

Nach dem ersten Kauf darfst du keine Geldkarten mehr spielen. (dürfte das sein was du mit "einsetzen" meintest. Da sie aber auch noch in anderer Weise eingesetzt werden könnten muss ich diesen Bedeutungsunterschied betonen.)

Was die Münzen betrifft: Jein. Die erste Fassung der Regeln (aus Gilden) besagt zwar, dass man sie nur im Geldkartenspielabschnitt der Kaufphase ausgeben durfte. Das ist aber inzwischen gändert worden: zunächst mit Renaissance durfte jederzeit während der Kaufphase, also auch nach Käufen, noch Taler ausgegeben/eingetauscht werden. Und seit 2021 darfst du das jederzeit während deines ganzen Zuges tun (wichtig z.B. für Geschichtenerzähler).

Schuldenmarker: erhälst du durch Kauf (oder auch sonstwie) Schuldenmarker bist du sofort für Käufe blockiert. Also ja, du musst erst deine Schulden tilgen, bevor du wieder kaufen kannst. (Übrigens auch hier ist die ursprüngliche Regelung, nur in der Kaufphase vor und nach Käufen tilgen zu können, auf jederzeit im gesamten Zug erweitert worden)
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