Weinhändler
Re: Weinhändler
Danke, das macht die Karte etwas besser, weil man keinen zweiten Zug benötigt, um sie (und ggf. noch weitere Weinhändler, die sich schon aus vorigen Zügen auf dem Wirtshaustableau befinden) wieder auf den Ablagestapel (und von dort durch Mischen auf den Nachziehstapel und damit wieder ins Spiel) zu bringen.
Re: Weinhändler
Reicht es, einen Schatz auf der Hand zu behalten (weil man kein Gold und Kupfer nehmen will), um Weinhändler vom Wirtshaustableau auf den Ablagestapel zu legen, oder müssen mind. 2 Geld im Spiel übrig bleiben?
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- Legionär
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Re: Weinhändler
Kein anderer Spieler weiss, was du für Karten auf der Hand hast. Du darfst sie ohne Anweisung auch nicht aufdecken. Geldkarten erzeugen ihren Geldwert nur durch ihr Spielen. Also: Du musst mindestens erspielt haben (ob das per Miliz oder Schatz geschieht, ist egal) und von den erspielten Geldern noch übrig haben = darfst sie nicht für einen Kauf (incl. eventuellen Überzahlens) ausgegeben haben!
Re: Weinhändler
Danke, das hab ich schon befürchtet.
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- Gärtner|in
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 28. Nov 2020, 09:25
Re: Weinhändler
Danke für die Hinweise, das hat uns schon mal weitergeholfen
In folgendem Szenario haben wir noch etwas Probleme:
Kombination Mission und Weinhändler.
Klar ist, dass alle Geldkarten in der Kaufphase ausgespielt werden und dann die Käufe getätigt werden. Sind Geld über, kann ich den Weinhändler vom Wirtshaustableau holen.
Wie ist aber die Kombination Mission mit Weinhändler? Wie ist hier die Definition, dass ich über habe?
Unser Contra-Argument, dass ich über hätte für den Weinhändler, ist, dass ich eigentlich gar nicht in die Kaufphase komme, also kann ich auch keine über haben.
Unser Pro-Argument ist, dass in den Regeln nur "In diesem Zug darfst du keine Karten kaufen. Du darfst allerdings Ereignisse erwerben" steht. Da man aber Ereignisse erwerben kann, heißt das ich komme in die Kaufphase ohne was kaufen zu dürfen. Entsprechend kann ich aber wie gewohnt das Geld vor mir platzieren (z.B. für Ereignisse) und demnach kann ich auch für den Weinhändler über haben.
Hat hier wer eine Lösung?
In folgendem Szenario haben wir noch etwas Probleme:
Kombination Mission und Weinhändler.
Klar ist, dass alle Geldkarten in der Kaufphase ausgespielt werden und dann die Käufe getätigt werden. Sind Geld über, kann ich den Weinhändler vom Wirtshaustableau holen.
Wie ist aber die Kombination Mission mit Weinhändler? Wie ist hier die Definition, dass ich über habe?
Unser Contra-Argument, dass ich über hätte für den Weinhändler, ist, dass ich eigentlich gar nicht in die Kaufphase komme, also kann ich auch keine über haben.
Unser Pro-Argument ist, dass in den Regeln nur "In diesem Zug darfst du keine Karten kaufen. Du darfst allerdings Ereignisse erwerben" steht. Da man aber Ereignisse erwerben kann, heißt das ich komme in die Kaufphase ohne was kaufen zu dürfen. Entsprechend kann ich aber wie gewohnt das Geld vor mir platzieren (z.B. für Ereignisse) und demnach kann ich auch für den Weinhändler über haben.
Hat hier wer eine Lösung?
- marktlehrling
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Re: Weinhändler
Willkommen und nur zu mit den Fragen!
Begründung: Die Kaufphase fällt im Missions-Zug nicht weg. Du kannst ganz normal auch Geldkarten ausspielen und hast sogar auch eine bestimmte Anzahl Käufe zur Verfügung. Du darfst Deine Käufe eben nur nicht benutzen, um Karten zu kaufen. (Also ganz wörtlich, wie es auf der Mission steht.)
Du kannst in einem Missions-Zug auch Weinhändler vom Tableau ablegen.Terrortroll hat geschrieben:Wie ist aber die Kombination Mission mit Weinhändler? Wie ist hier die Definition, dass ich über habe?
Begründung: Die Kaufphase fällt im Missions-Zug nicht weg. Du kannst ganz normal auch Geldkarten ausspielen und hast sogar auch eine bestimmte Anzahl Käufe zur Verfügung. Du darfst Deine Käufe eben nur nicht benutzen, um Karten zu kaufen. (Also ganz wörtlich, wie es auf der Mission steht.)
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- königlicher Schmied
- Beiträge: 176
- Registriert: Do 22. Sep 2016, 16:09
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Re: Weinhändler
Wir hatten mal das Thema: Was darf ich zu Beginn meines Zuges? Und Asper hat ein Antwortbeispiel geliefert, von dem mir heute Jahre später noch schwindlig ist. Begriffen habe ich: Geschehen mehrere Dinge zu Beginn des Zuges, kann ich die Reihenfolge beliebig festlegen. Ist das beim Ende der Kaufphase genau so? Es gab hier eine Diskussion, ob ich die , die am Ende der Kaufphase übrig waren und aufgrund dener ich einen Weinhändler abgelegt habe, dann noch verwenden darf, um Schuldenmarker zurück zu zahlen. Ich finde diese Diskussion nicht mehr, macht aber nichts, weil ich mich noch an das Ergebnis erinnere: Aufgrund allerhöchstrichterlicher Entscheidung geht das nicht. Mit dem gleichen Argument wird es wohl auch nicht möglich sein, am Ende der Kaufphase verbliebene zu verwenden um einen Weinhändler abzulegen und danach - immer noch am Ende der Kaufphase - den Festzug in Anspruch zu nehmen um mit der einen Taler zu bekommen. Was meint ihr?
Re: Weinhändler
Doch das geht: erst Weinhändler ablegen und dann Festzug-Taler (wenn nur übrig; bei mehr kann man Reihenfolge umdrehen). Beide haben "am Ende deiner Kaufphase" als Termin und bilden damit "mehrere Dinge zur gleichen Zeit".
Wissenschaft ist der neueste Stand bewiesener Irrtümer.
Re: Weinhändler
Die Begründung, warum Weinhändler + Festzug "geht", aber Weinhändler + Schulden zurückzahlen "nicht geht", liegt einzig und allein an dem speziellen Timing von "Schulden zurückzahlen". Normalerweise geht es eben nur in der "2. Hälfte" der Kaufphase, wenn es ans Geldausgeben geht. Donald X. hat dann auf Nachfrage gesagt, dass das Ende der Kaufphase da nicht mehr zugehört http://forum.dominionstrategy.com/index ... #msg774603, also geht die Kombo nicht.
Wenn man natürlich von einer Karte explizit Gelegenheit bekommt, Schulden zurückzuzahlen, geht das. Das einzige Beispiel ist wohl Vermögen, wo man die Schulden ja erst in der Aufräumphase bekommt and man sie dann auch gleich soweit möglich tilgen darf. Dafür kann man dann auch die (mindestens) nehmen, die man für das Ablegen des Weinhändlers übrig hatte.
Wenn man natürlich von einer Karte explizit Gelegenheit bekommt, Schulden zurückzuzahlen, geht das. Das einzige Beispiel ist wohl Vermögen, wo man die Schulden ja erst in der Aufräumphase bekommt and man sie dann auch gleich soweit möglich tilgen darf. Dafür kann man dann auch die (mindestens) nehmen, die man für das Ablegen des Weinhändlers übrig hatte.