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Re: Grundbegriffe

Verfasst: Sa 15. Okt 2016, 22:34
von GwinnR
Ok, jetzt verstehe ich es xD

Ich hätte einfach die dritte Phase (Käufe) aus dem OP zu "Schulden tilgen bzw. Kauf/Käufe, Schulden tilgen, Kauf/Käufe etc." oder so gemacht. Passiert halt beides beliebig oft nacheinander und ist blöd zu formulieren.

Re: Grundbegriffe

Verfasst: Sa 15. Okt 2016, 23:39
von Yola
Gemblo hat geschrieben:
Yola hat geschrieben:
GwinnR hat geschrieben:Wo ist denn der Unterschied zwischen euren beiden Aussagen?
Am Ende der Kaufphase darf man keine Karten mehr Kaufen & der Weinhändler würde Zeitgleich triggern
Warum soll man das denn nicht dürfen? (Vorausgestzt natürlich, dass man geld und Käufe hat)
Weil es dann noch nicht das ende der Kaufphase ist.

Ansonsten dürfte man ja den Weinhändler wieder befreien und danach noch kaufen, dies darf man aber eben nicht. (Dadurch kann man zum Beispiel nicht wenn man ein Leeres Deck&Ablagestapel hat:

Archiv kaufen -> Weinhändler befreien -> Weinhändler ziehen Weil nach dem Archiv sofort die Aktionsphase beginnt
oder andersherum man darf eben nicht, wenn man 2 Käufe hat:

Dorf (oder was auch immer) kaufen -> Weinhändler befreien -> Archiv Kaufen -> Weinhändler/Dorf ziehen -> Weinhändler ziehen.
Der Weinhändler kann dadurch nicht in einem Zug doppelt gespielt werden.

Oder noch ein erweitereres Beispiel es geht nicht das:

Aktionsphase: Weinhändler spielen

Weinhändler befreien -> Archiv Kaufen

Aktionsphase: den sleben Weinhändler speilen.

Da man das Wienhändler befreien nicht "mittendrin" machen darf



Das ende der Kaufphase definiert sich dadurch das man keine Karte mehr kauft. Sonst wäre es immer noch MItten in der Kaufphase. Der Anfang der Kaufphase definiert sich im übrigen dadurch das man noch keine Karte gekauft hat.

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 09:26
von GwinnR
Ok. Insoweit korrekt. Dass man da nicht mehr kaufen darf, ist denke ich klar. Aber es spricht glaube ich (noch!) nichts dagegen, im Ende der Kaufphase und nach dem Aufrufen des Weinhändlers Schulden zu tilgen. (Doch. s.u.) Nichtsdestotrotz würde ich es aber natürlich weiter vorne dazuschreiben, z.B. (wie oben vorgeschlagen) in Unterphase 3.

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 13:13
von Praescriptum gnarus
GwinnR hat geschrieben:Aber es spricht glaube ich (noch!) nichts dagegen, im Ende der Kaufphase und nach dem Aufrufen des Weinhändlers Schulden zu tilgen.
Das geht nicht!

Du kannst nur während der eigentlichen Kaufphase (meiner Unterphase 2) Schulden abbezahlen. Nach dem Aufruf des Weinhändler darf man das nicht. Ansonsten hättest du das Geld doppelt verwendet. (Selbst wenn du auch dann noch 2 Münzeinheiten übrig lassen willst, geht es nicht.)

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 13:48
von Praescriptum gnarus
Yola hat geschrieben:Archiv kaufen -> Weinhändler befreien -> Weinhändler ziehen Weil nach dem Archiv sofort die Aktionsphase beginnt
Was für eine Folge soll das sein? Durch den Kauf eines Archivs passiert doch nichts weiter. (Du hast keine Effekte anderer Art angegeben, also auch nicht daher erklärbar). Wie kommst du von Weinhändler "befreien" (der korrekte Ausdruck ist "aufrufen") zu Weinhändler ziehen? In allen deinen Beispielen willst du irgendwie durch den Kauf des Archivs in die Aktionspahse zurück oder zumindest irgendwie ziehen dürfen - wie soll das gehen? (Ja, ich hab gesehen, das du das alles als geht nicht deklariert hast, aber das bezieht sich ja auf die Phasen. Aber zumindest die Funktionen der einzelnen Karten musst du doch korrekt angeben, ansonsten dienen auch falsche Verkettungen nicht dem Verständnis!)

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 13:59
von GwinnR
Praescriptum gnarus hat geschrieben:
GwinnR hat geschrieben:Aber es spricht glaube ich (noch!) nichts dagegen, im Ende der Kaufphase und nach dem Aufrufen des Weinhändlers Schulden zu tilgen.
Das geht nicht!

Du kannst nur während der eigentlichen Kaufphase (meiner Unterphase 2) Schulden abbezahlen. Nach dem Aufruf des Weinhändler darf man das nicht. Ansonsten hättest du das Geld doppelt verwendet. (Selbst wenn du auch dann noch 2 Münzeinheiten übrig lassen willst, geht es nicht.)
Ah. Ok logisch. Habe nicht weit genug gedacht...

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 23:01
von Yola
Praescriptum gnarus hat geschrieben:
Yola hat geschrieben:Archiv kaufen -> Weinhändler befreien -> Weinhändler ziehen Weil nach dem Archiv sofort die Aktionsphase beginnt
Was für eine Folge soll das sein? Durch den Kauf eines Archivs passiert doch nichts weiter.
:roll: Das ich die Villa gemeint habe sollte aus dem kontext ja wohl klar hervor gehen.

Re: Grundbegriffe

Verfasst: So 16. Okt 2016, 23:04
von Yola
GwinnR hat geschrieben:Ok. Insoweit korrekt. Dass man da nicht mehr kaufen darf, ist denke ich klar. Aber es spricht glaube ich (noch!) nichts dagegen, im Ende der Kaufphase und nach dem Aufrufen des Weinhändlers Schulden zu tilgen. (Doch. s.u.) Nichtsdestotrotz würde ich es aber natürlich weiter vorne dazuschreiben, z.B. (wie oben vorgeschlagen) in Unterphase 3.
Am Ende der Kaufphase darf man Perse keine Schulden abbezahlen, man darf Schulden abbezahlen, wenn man in der Kaufphase eine Schuldenkarte gekauft hat, direkt danach nicht einfach am ende (und am Anfang der Kaufphase aber das kann man hier erstmal außen vor lassen)

Nur um das nochmal klar zu stellen....

Re: Grundbegriffe

Verfasst: Mo 17. Okt 2016, 10:10
von Gemblo
Ähh, wenn ich nur eine Karte mit Schulden kaufe und dann Schulden tilge, und dann aufräume, habe ich doch am Ende der Kaufphase Schulden getilgt, oder doch nicht?

Re: Grundbegriffe

Verfasst: Mo 17. Okt 2016, 12:26
von GwinnR
Gemblo hat geschrieben:Ähh, wenn ich nur eine Karte mit Schulden kaufe und dann Schulden tilge, und dann aufräume, habe ich doch am Ende der Kaufphase Schulden getilgt, oder doch nicht?
Genau genommen sind die Schulden zwar am Ende der Kaufphase getilgt, du hast sie aber nicht am Ende der Kaufphase, sondern noch in der Kaufphase getilgt. In deinem Beispiel geht das so, wie du dir das vorstellst und da ist es nur ein begrifflicher Unterschied.
In der Tat macht es aber beim Weinhändler einen Unterschied, weil du nach dem Aufrufen des Weinhändlers am Ende der Kaufphase keine Schulden mehr tilgen kannst.